Inhalt des Landesgesundheitsgesetzes
Das Landesgesundheitsgesetz stellt neue und bewährte Dialog- und Arbeitsformen wie etwa die Gesundheitskonferenzen, den Sektorenübergreifenden Landesausschuss und weitere Beratungsgremien des Sozialministeriums auf eine gesetzliche Grundlage. Geregelt werden Arbeitsweise, Zuständigkeit, Interaktion und Vernetzung dieser Gremien.
Ziel des Landesgesundheitsgesetzes
Das Ziel des Landesgesundheitsgesetzes ist die Einbindung der Kommunen und Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Entscheidungsprozesse. Durch die Vernetzung der verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens können Bedarf und Angebot besser identifiziert und aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus kann die verstärkte Kommunikation zwischen Land und Kommune zu einer besseren Versorgung im ambulanten und stationären Bereich sowie zu verbesserten Angeboten bei Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege führen.