Gesundheitsplanung

Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst wurde die Gesundheitsplanung als neue Aufgabe der Gesundheitsämter in Baden-Württemberg verankert. Die Gesundheitsplanung umfasst „insbesondere das Aufzeigen von Problemfeldern in der Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung sowie die Definition von Schnittstellen einschließlich des Koordinierungs- und Vernetzungsbedarfs zwischen den verschiedenen Handlungsträgern und Planungsbereichen“ (§ 6 Abs. 1 ÖGDG). Auf Grundlage der GBE dient sie der Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen.

Im Rahmen des vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration geförderten Pilotvorhabens „Erarbeitung eines Fachplanes Gesundheit auf Ebene der Land- und Stadtkreise im Rahmen der Kommunalen Gesundheitskonferenz unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ (Dezember 2014 - Mai 2016) sammelten sechs Land- und Stadtkreise konkrete Erfahrungen zu den Voraussetzungen, Prozessschritten und möglichen Vorgehensweisen der Gesundheitsplanung. Damit steht eine wertvolle Orientierungshilfe für die Umsetzung der Gesundheitsplanung und deren Weiterentwicklung zur Verfügung. Am Pilotvorhaben waren nachfolgend genannte Land- bzw. Stadtkreise beteiligt.

 

Beteiligte Land- bzw. StadtkreiseHandlungsfeld
EnzkreisMedizinische Versorgung und Pflege
Landkreis KarlsruheGesundheitsförderung / Prävention
Landkreis LörrachGesundheitsförderung / Prävention
Landkreis ReutlingenGesundheitsförderung / Prävention und medizinische Versorgung
Rhein-Neckar-KreisGesundheitsförderung / Prävention
Landeshauptstadt StuttgartGesundheitsförderung / Prävention und Pflege

Ergebnisse

Die zusammengefassten Ergebnisse des Pilotvorhabens in den Land- und Stadtkreisen sind rechts im Downloadbereich abrufbar.

Eine Übersicht über Inhalte und zentrale Ergebnisse des Pilotvorhabens  kann ebenfalls im Downloadbereich abgerufen werden.

Ausführliche Ergebnisse werden im Rahmen der Handlungsempfehlung veröffentlicht.

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