Sektorenübergreifender Landesausschuss für Gesundheit und Pflege

Der Sektorenübergreifende Landesausschuss für Gesundheit und Pflege (SLA) tagt zweimal im Jahr. Er umfasst alle an der Versorgungssteuerung unmittelbar Beteiligten, die Verbände der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen, sowie die kommunale Ebene und die Patienten- und Betroffenenvertretung. Wichtige Fragen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung werden sektorenübergreifend und patientenbezogen behandelt.

Der Sektorenübergreifende Landesausschuss für Gesundheit und Pflege (SLA) ist in § 6 des Landesgesundheitsgesetzes Baden-Württemberg verankert und definiert. Die Einrichtung des Gremiums basiert dabei auf § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Mitglieder des Sektorenübergreifenden Landesausschusses sind alle an der Versorgungssteuerung unmittelbar Beteiligten, die Verbände der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen sowie die kommunale Ebene und die Patienten- und Betroffenenvertretung. Er beschäftigt sich mit Themen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung, die sektorenübergreifend und patientenbezogen behandelt werden.

 

Aufgabe

Der Sektorenübergreifende Landesausschuss für Gesundheit und Pflege setzt sich mit der Gesundheitsversorgung und bedarfsgerechten medizinischen und pflegerischen Versorgungsstrukturen auseinander. Sein Themengebiet beinhaltet außerdem die Notfallversorgung, sowie die Schnittstellen zur Pflege und zur Rehabilitation. Ziel ist es, die Schnittstellen der unterschiedlichen Sektoren (ambulant/stationär, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Pflege und Rehabilitation) zu verbessern. Mit einer besseren Verzahnung der Sektoren soll eine verbesserte Gesundheits- und Pflegeversorgung im Land erreicht werden.

Dabei hat der Ausschuss die Möglichkeit, Empfehlungen zur Entwicklung oben genannter Strukturen und zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen auszusprechen. Er kann zur Aufstellung und Anpassung medizinischer Bedarfspläne Stellung nehmen. Darüber hinaus nimmt der Landesausschuss zu Anfragen der Landesgesundheitskonferenz sowie der kommunalen Gesundheitskonferenzen Stellung. Kommunale Ergebnisse und lokal entwickelte Maßnahmen können aufgegriffen und übergreifend weiterentwickelt werden.

 

Geschäftsführung

Den Vorsitz hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg als das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium. Die Geschäftsstelle ist der Koordinierungsstelle sektorenübergreifende Versorgung im Referat Krankenhauswesen und Sektorenübergreifende Versorgung zugeordnet. Die Geschäftsstelle übernimmt die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des zweimal jährlich tagendenden Landesausschusses. Dabei schlägt sie Themen für die Sitzungen vor. Die Mitglieder (siehe Downloadbereich) haben dabei die Möglichkeit, im Voraus Themenvorschläge für die Tagesordnung zu senden.

 

Ansprechpartner/-in
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Koordinierungsstelle zur sektorenübergreifenden Versorgung
E-Mail
 ksv(at)sm.bwl.de
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