Mit § 8 des Landesgesundheitsgesetzes vom Dezember 2015 wurde die Einrichtung des Landesausschusses für Gesundheitsförderung und Prävention beschlossen.
Aufgaben
Der Landesausschuss befasst sich mit „landesweiten Strategien und Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention und erarbeitet entsprechende Empfehlungen. Er orientiert sich am Gesundheitsleitbild und an der jeweils aktuellen Landesrahmenvereinbarung und begleitet die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung.“
Geschäftsführung
Den Vorsitz hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration als das für Gesundheitswesen zuständige Ministerium. Im Referat Grundsatz, Prävention, Forum Gesundheitsstandort ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese übernimmt sowohl die Vor- als auch die Nachbereitung der Sitzungen des zweimal jährlich tagenden Landesausschusses. Die Geschäftsstelle schlägt darüber hinaus mit Blick auf aktuelle Handlungsfelder die zu behandelnden Themen für die Sitzungen vor. Die Mitglieder (siehe Downloadbereich) können Themenwünsche oder Änderungen vorab einbringen.
Mitglieder
Zu den Mitgliedern zählen unter anderen verschiedene Landesverbände, Sozialversicherungsträger, Ärztekammern, Patientenvertreter oder Hochschulen. Im Landesgesundheitsgesetz sind die ständigen Mitglieder festgeschrieben. Jedes Mitglied hat dabei ein Initiativ- und Stimmrecht. Für die Sitzungen des Ausschusses können je nach Thema auch externe Expertinnen und Experten als Gäste hinzugezogen werden. Auf der rechten Seite im Downloadbereich können Sie sich eine Liste der Mitglieder herunterladen.