Seit Ende 2018 wurden in allen 44 Land- und Stadtkreisen Kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet.
Zu ihren Aufgaben gehören regionale Analysen und Diskussionsprozesse zur Entwicklung kommunaler Ziele für die Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention, medizinischer Versorgung sowie der Pflege. Die Umsetzung dieser Ziele soll im Rahmen entsprechender Fachplanungen erfolgen.
Bei Bedarf besteht zudem die Möglichkeit, “Kreisstrukturgespräche“ durchzuführen, in denen sektorenübergreifend die Bereitstellung medizinischer Leistungen beraten, vernetzt und koordiniert wird. In Abstimmung mit den kommunalen Entscheidungsträgern sollen bei Bedarf die Bürgerinnen und Bürger an der Beratung zu gesundheitspolitischen Fragestellungen mit örtlichem Bezug beteiligt werden. Kreisübergreifende Fragestellungen können auch gemeinsam mit anderen Kommunalen Gesundheitskonferenzen beraten werden.
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen setzen sich aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen Versorgung, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes und den Institutionen und Einrichtungen aus dem Sozialbereich zusammen. Die konkrete Zusammensetzung richtet sich dabei nach der Zuständigkeit der einzelnen Institutionen bei den jeweilig zu bearbeitenden Themen. Die Einbindung themenspezifischer Netzwerke in die Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist ebenfalls vorgesehen. In der Regel obliegt die Leitung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen dem Landrat/ der Landrätin bzw. dem Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin des jeweiligen Kreises.
Die Land- und Stadtkreise sind wichtige Partner des Landes bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, weshalb eine enge Vernetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit der Landesebene erforderlich ist. Kommunale Gesundheitskonferenzen können daher auch die erarbeiteten Empfehlungen über die kommunalen Landesverbände in die jeweils zuständigen gesundheitspolitischen Gremien des Landes einbringen.