Kabinett beschließt Landesgesundheitsgesetz

Das Kabinett hat dem von Sozialministerin Katrin Altpeter eingebrachten Landesgesundheitsgesetz (LGG) zugestimmt. Das Gesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Schaffung von zukunftsweisenden Strukturen im Gesundheitswesen in Baden-Württemberg. Das Land nimmt mit dem Gesetz bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

 

Deutschlandweit einzigartig werden die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Zusammenwirken verschiedener Gremien im Gesundheitsbereich auf Landes- und kommunaler Ebene geregelt. Als zentrales Gremium für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Land wird die Landesgesundheitskonferenz verankert, in der alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind. Sie tagt künftig mindestens einmal im Jahr.

Künftig zur Pflichtaufgabe für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg wird die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen, um vor Ort Lösungen für gesundheitspolitische Herausforderungen zu erarbeiten. Zudem wird der Sektorenübergreifende Landesausschuss, in dem über ambulante und stationäre Versorgungsfragen beraten wird, gesetzlich festgeschrieben.

Bundesweit einmalig ist Ministerin Altpeter zufolge auch die Verankerung der Bürgerbeteiligung in den Gesundheitsgremien des Landes. „Die Menschen in Baden-Württemberg wollen bei Gesundheitsfragen nicht mehr nur angehört, sondern auch bei der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Diesem Anspruch kommen wir mit dem Gesetz nach“, so die Ministerin. Das Gesetz geht jetzt in die Anhörung und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.

 

Landesgesundheitskonferenz als zentrales Gremium
Als zentrales Gremium für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg wird im LGG die Landesgesundheitskonferenz (LGK) verankert. Sie bildet das Dach der gesundheitspolitischen Gremien des Sozialministeriums und setzt sich unter anderem aus Vertretern der Kostenträger und Leistungserbringer, der Wissenschaft, der Patienten- und Bürgerschaft, der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Heilberufekammern, der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie der Kommunalen Landesverbände zusammen. Aufgabe der künftig mindestens einmal im Jahr tagenden Landeskonferenz ist der fachliche Austausch über die Neuausrichtung des Gesundheitswesens sowie die Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen.

Zwar könne die LGK wegen der Bundeszuständigkeit insbesondere in Fragen der medizinischen Versorgung, der Pflege und der Gesundheitsförderung keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse erlassen. Aber: „Es ist bundesweit einmalig, dass die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in einem solchen Gremium auf Landesebene gemeinsame Empfehlungen aussprechen, die sie dann in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umsetzen“, sagte Ministerin Altpeter.


Kommunale Gesundheitskonferenzen werden Pflichtaufgabe
Mit dem LGG wird die Einrichtung Kommunaler Gesundheitskonferenzen für Stadt- und Landkreise mit eigenen Gesundheitsämtern zur Pflichtaufgabe. Bisher war das freiwillig. „Seit 2010 haben 37 der 44 Stadt- und Landkreise Kommunale Gesundheitskonferenzen eingerichtet. Deren Ergebnisse sind so vielversprechend, dass wir sie als verbindliches Instrument zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in den Kreisen festschreiben“, erläuterte Altpeter.

Auf Kommunalen Gesundheitskonferenzen erarbeiten die regionalen Akteure des Gesundheitswesens vor Ort Lösungen für gesundheitspolitischen Herausforderungen der Region. Sie führen kommunalen Sachverstand und umfassendes fachliches Wissen zusammen und beziehen die Bürgerinnen und Bürger von Beginn an mit ein. Auf eine gesetzliche Vorgabe, wie die Konferenzen zusammengesetzt sein sollen, wurde Ministerin Altpeter zufolge bewusst verzichtet. „Dadurch können die Kreise eine an den örtlichen Gegebenheiten und am jeweiligen Thema ausgerichtete Zusammensetzung gewährleisten.“


Sektorenübergreifender Landesausschuss wird gesetzlich verankert
Gesetzlich verankert wird mit dem LGG auch der 2011 vom Land eingerichtete Sektorenübergreifende Landesausschuss. Mit dem Ausschuss hat das Land ein Gremium für die Bedarfsplanung von ambulanter und stationärer Versorgung geschaffen, in dem alle relevanten Versorgungsträger und Leistungserbringer sowie Patientenvertreter vertreten sind. Neben sektorenübergreifenden Versorgungsfragen berät der Ausschuss auch allgemeine Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der Entwicklung medizinischer Versorgungsstrukturen.


Neuer Landesausschuss stärkt Gesundheitsförderung und Prävention
Neu eingerichtet wird der Landesausschuss für Prävention und Gesundheitsförderung. Damit folgt das Land der Vorgabe seines Gesundheitsleitbildes, wonach dieser Bereich künftig gleichberechtigt neben der medizinischen Versorgung und der Pflege stehen soll. Aufgabe des Ausschusses ist es, landesweite Strategien und Programme zu entwickeln und zu steuern. Dem Ausschuss gehören Vertreter der fachlich berührten Ministerien, der kommunalen Landesverbände, der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaften, der Wissenschaft, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, des Landesschul- und Volkshochschulverbandes sowie der Landesstelle für Suchtfragen an.


Klar definierter Auftrag für Gesundheitsgremien
Seit Jahren arbeiten unter der Federführung des Sozialministeriums zahlreiche Arbeitsgemeinschaften und Beiräte erfolgreich an der Entwicklung und Koordination gesundheitspolitischer Maßnahmen, zum Beispiel die LAG Sucht, das Aktionsbündnis Organspende oder der Landesbeirat Onkologie. Deren Arbeitsweisen, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit werden durch das Landesgesundheitsgesetz jetzt erstmals gesetzlich geregelt. Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass einmal eingesetzte Gremien anders als bisher künftig kein zeitlich unbegrenztes Mandat mehr erhalten. Auftrag und Notwendigkeit dieser Gremien werden künftig zu Beginn jeder Legislaturperiode überprüft.


Bericht zum Zukunftsplan Gesundheit vorgelegt
Flankierend zum Landesgesundheitsgesetz legte Ministerin Altpeter in der Kabinettssitzung einen Bericht über den Umsetzungsstand des Zukunftsplans Gesundheit vor. Der Zukunftsplan bündelt die Aktivitäten der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg. Stärker als bisher werden alle Partner im Gesundheitswesen sowie Bürgerinnen und Bürger in diesen Prozess eingebunden. Ein neuer Internetauftritt informiert über die Gesundheitsdialoge auf allen Ebenen sowie über aktuelle Entwicklungen. Gemeinsam mit allen Akteuren wurde das Gesundheitsleitbild erarbeitet. Außerdem ist der Gesundheitsatlas Baden-Württemberg weiterentwickelt worden, der Zahlen und Fakten rund um die Gesundheit der Menschen im Land liefert.

 

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

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